Die Vorstellung, die Asche eines geliebten Verstorbenen im eigenen Garten beizusetzen, erscheint vielen Menschen als tröstlich und persönlich. Doch in Deutschland – und damit auch in Sachsen – ist die private Bestattung im eigenen Garten grundsätzlich nicht erlaubt. Wir klären auf, welche Rechtslage in Sachsen gilt und welche Alternativen es gibt.
Die Rechtslage in Sachsen: Friedhofszwang gilt
In Sachsen gilt wie in allen deutschen Bundesländern der sogenannte Friedhofszwang. Dieser ist im Sächsischen Bestattungsgesetz verankert und besagt, dass Verstorbene grundsätzlich auf zugelassenen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Das gilt sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbeisetzungen.
Der Friedhofszwang hat historische und hygienische Gründe: Er soll sicherstellen, dass Bestattungen würdevoll, kontrolliert und unter Einhaltung gesundheitlicher Standards erfolgen. Zudem wird so garantiert, dass Grabstätten langfristig geschützt und gepflegt werden.
Warum ist die Gartenbestattung verboten?
Die Gründe für das Verbot der Gartenbestattung sind vielfältig:
- Grundwasserschutz: Eine unkontrollierte Beisetzung könnte das Grundwasser belasten
- Würde der Verstorbenen: Der Gesetzgeber sieht öffentliche Friedhöfe als angemessenen Ort für die Totenruhe
- Langfristiger Schutz: Private Grundstücke können verkauft werden – die Grabruhe wäre dann nicht mehr gewährleistet
- Hygienische Standards: Friedhöfe unterliegen strengen Auflagen, die im privaten Garten nicht kontrollierbar sind
Bei Verstößen gegen den Friedhofszwang drohen Bußgelder. In besonders schweren Fällen kann sogar eine Strafverfolgung wegen Störung der Totenruhe eingeleitet werden.
Ausnahmen: Gibt es Sonderfälle?
In sehr seltenen Ausnahmefällen kann in Sachsen eine Beisetzung außerhalb eines Friedhofs genehmigt werden – etwa auf privatem Grund, wenn es sich um historische Familiengruften oder denkmalgeschützte Grabstätten handelt. Solche Genehmigungen sind jedoch äußerst selten und an strenge Auflagen gebunden.
Eine Totgeburt vor der 12. Schwangerschaftswoche kann in Sachsen unter bestimmten Voraussetzungen auch privat beigesetzt werden – dies ist jedoch ein sehr sensibler Sonderfall und sollte mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden.
Welche Alternativen gibt es zur Gartenbestattung?
Wer sich eine naturnahe und persönliche Bestattungsform wünscht, hat in Sachsen und darüber hinaus verschiedene Möglichkeiten:
Baumbestattung (Friedwald/Ruheforst)
Die Asche wird im Wurzelbereich eines Baumes in speziellen Bestattungswäldern beigesetzt. Diese Wälder unterliegen dem Friedhofsrecht, bieten aber eine naturnahe Alternative zum klassischen Friedhof.
Naturfriedhöfe
Immer mehr Kommunen in Sachsen richten naturnahe Friedhöfe ein, auf denen Gräber bewusst schlicht und naturnah gestaltet werden. Statt Grabsteinen werden oft Bäume oder Findlinge als Kennzeichnung genutzt.
Anonyme Bestattung
Auf einigen Friedhöfen in Leipzig und anderen sächsischen Städten gibt es die Möglichkeit der anonymen Beisetzung auf Gemeinschaftsgrabfeldern – ohne Grabstein, dafür oft inmitten einer parkähnlichen Anlage.
Seebestattung
Wer eine Verbindung zum Wasser hatte, kann sich für eine Seebestattung entscheiden. Die Asche wird in einer biologisch abbaubaren Urne in Nord- oder Ostsee beigesetzt – auch dies ist legal und wird zunehmend gewählt.
Verstreuen der Asche im Ausland
In einigen europäischen Ländern wie der Schweiz, den Niederlanden oder Tschechien ist das Verstreuen der Asche in der Natur erlaubt. Deutsche Staatsbürger können diese Option unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen – die Asche wird dann im Ausland verstreut.
Was gilt auf Leipziger Friedhöfen?
Leipzig verfügt über zahlreiche städtische und kirchliche Friedhöfe, die unterschiedliche Bestattungsformen anbieten. Besonders der Südfriedhof bietet mit seinen parkähnlichen Anlagen und historischen Grabfeldern eine würdevolle und naturnahe Atmosphäre.
Viele Leipziger Friedhöfe haben in den letzten Jahren ihre Angebote erweitert und bieten mittlerweile:
- Baumgrabstätten
- Wiesengräber ohne aufwendige Grabbepflanzung
- Gemeinschaftsgrabfelder mit zentraler Gedenkstätte
- Urnenwände und Kolumbarien
Diese Alternativen ermöglichen eine pflegeleichte und naturnahe Beisetzung, ohne gegen das Bestattungsrecht zu verstoßen.
Zukunft: Lockerung des Friedhofszwangs?
In einigen Bundesländern wie Bremen oder Nordrhein-Westfalen wurde der Friedhofszwang bereits gelockert – dort ist unter bestimmten Bedingungen das Verstreuen der Asche auf privaten Grundstücken erlaubt. In Sachsen gibt es aktuell jedoch keine entsprechenden Bestrebungen zur Gesetzesänderung.
Wer sich eine Lockerung des Friedhofszwangs wünscht, kann sich an Vereine wie die „Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas“ wenden, die sich bundesweit für mehr Selbstbestimmung in der Bestattungskultur einsetzen.
Fazit: Friedhofszwang in Sachsen bleibt bestehen
Die private Gartenbestattung ist in Sachsen weiterhin nicht erlaubt und wird es auf absehbare Zeit auch nicht werden. Das Bestattungsrecht schreibt vor, dass die Asche Verstorbener auf zugelassenen Friedhöfen beigesetzt werden muss.
Wer dennoch eine persönliche und naturnahe Bestattung wünscht, findet in Baumbestattungen, Naturfriedhöfen oder pflegeleichten Urnengrabstätten auf städtischen Friedhöfen in Leipzig würdevolle Alternativen.
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